Deutsche Forschungsgemeinschaft

Zu guter Letzt sehen wir uns die Deutsche Forschungsgemeinschaft ausführlich an. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, abgekürzt häufig auch einfach nur als DFG bezeichnet, ist ein eingetragener Verein, der als Hauptziel die Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt. Dabei steht der DFG ein sehr hoher Etat zur Verfügung, der sich im Jahr 2016 auf stolze 2,99 Milliarden Euro belief. Die Mitglieder der DFG setzen sich dabei in der Hauptsache aus Hochschulen und Einrichtungen der Forschung zusammen. Daneben sind auch die deutschen Akademien der Wissenschaften Mitglieder der DFG.

Da die DGF über ein solch hohes Budget und eine hohe Zahl an Mitgliedern verfügt, hat sie auch einen hohen organisatorischen Aufwand zu stemmen. Dieser wird dabei durch verschiedene Organe gestemmt, die hier kurz erwähnt werden sollen. So existieren die Mitgliederversammlung, der Präsident der DFG, das so genannte Präsidium, daneben auch noch der Vorstand, der Generalsekretär, der Senat und schließlich der Hauptausschuss und die so genannten Fachkollegien.

Die Finanzierung des extrem hohen Etats ist dabei wie bei der Helmholtz Gemeinschaft aufgeteilt. So finanziert der Bund gemeinsam mit den Ländern den Haushalt beinahe vollständig. Im Jahr 2016 übernahm der Bund und die Länder so 99,9 % der Summe. Damit ist die Finanzierung der DFG dauerhaft gesichert und nicht gefährdet. Anders als bei der Helmholtz Gemeinschaft müssen also nicht etwa Drittmittel durch die Mitglieder selbst eingeworben werden, wodurch eine deutlich erhöhte Planungssicherheit besteht.

Generell können Wissenschaftler an die DFG einen Antrag auf eine finanzielle Förderung eines Projektes stellen. Die DFG befindet dann über diesen Antrag und stimmt ihm zu oder lehnt ihn ab. Dabei macht sie von einem Verfahren aus mehreren Stufen Gebraucht. In diesem nehmen das so genannte Peer Review und das Prinzip der wissenschaftlichen Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert ein. Beide Instrumente sollen dabei eine transparente, effiziente und gerechte Vergabe von Geldern der Forschung an Wissenschaftler garantieren.

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